Corona

Was verdiene ich mit Kurzarbeit?

Durch den Coronavirus beantragen viele Unternehmen Kurzarbeitergeld. Was bedeutet das für Sie?

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Die Aufträge brechen weg und neue kommen nicht rein. Ein Alptraum für viele Unternehmen ist durch die Corona-Epidemie momentan Realität. Ein Weg, um die angeschlagenen Firmen durch die schwere Zeit zu bringen, ist das Kurzarbeitergeld. Bereits fast 77.000 Unternehmen haben laut Arbeitsminister Hubertus Heil angekündigt, das Kurzarbeitergeld in Anspruch nehmen zu wollen.

Was bedeutet Kurzarbeitergeld?

Arbeitgeber können Kurzarbeitergeld bei der Agentur für Arbeit beantragen, wenn sie ihre Arbeitnehmer zeitweise nicht voll beschäftigen können. Voraussetzung ist, dass der erwartete Ausfall mindestens 10 Prozent der Beschäftigungszeit beträgt. Wenn es tariflich vereinbart ist, dann kann die Arbeitszeit der Arbeitnehmer verkürzt werden. Um die Unternehmen zu unterstützen zahlt die Bundesagentur für Arbeit an die Betroffenen einen finanziellen Ausgleich.

Was bedeutet das finanziell für den Arbeitnehmer?

Die Bundesagentur zahlt für die Arbeit rund 60 Prozent des Nettolohn. Bei Beschäftigten mit Kindern sind es 67 Prozent. Die Sozialbeiträge werden den Unternehmen komplett erstattet.

Zur genauen Berechnung, wie viel Kurzarbeitsgeld Sie erhalten würden, könne Sie hier beim Kurzarbeitergeld-Rechner ermitteln.

Was sind die Vorteile von Kurzarbeit?

Für die betroffenen Unternehmen ist die Unterstützung eine Chance durch eine Krise zu kommen und eingearbeitete Kollegen zu halten. Für die Beschäftigten ist es, trotz Einkommensverzicht, eine finanzielle Sicherheit und sie behalten ihren Arbeitsplatz.

Kann ich in Kurzarbeit gekündigt werden?

Wer in Kurzarbeit beschäftigt ist, der kann nicht aus betrieblichen Gründen gekündigt werden. Das Arbeitsamt kann aber Maßnahmen wie Schulungen anordnen, an denen dann teilgenommen werden muss. Im Extremfall können bei längerer Dauer der Kurzarbeit Betroffene durch das Amt auch an andere Unternehmen vermittelt werden.

Was, wenn das Kurzarbeitergeld nicht zum Leben reicht?

Durch das Kurzarbeitergeld kann es passieren, dass der Betroffene unter das Existenzminimum rutscht. Die Person hat dann Anspruch auf Grundsicherung. Allerdings muss diese staatliche Leistung extra vom Betroffenen beantragt werden. Alle wichtigen Informationen finden sich hier.

Kann ich anderweitig dazu verdienen?

Wer bereits vor der Kurzarbeitsmaßnahme einen Nebenjob hatte, dem wird nichts weiter abgezogen. Wer sich in der "freien" Zeit durch eine Nebenbeschäftigung etwas dazu verdienen möchte, dem wird das Gehalt daraus auf das Kurzarbeitergeld angerechnet. Das heißt, der Lohn wird auf das Gehalt der Hauptbeschäftigung drauf addiert und davon werden dann 60 bzw. 67 Prozent ausgezahlt.

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