26. November 2021 – dpa Nachrichten
In den Bundesländern regeln Bußgeld-Kataloge, wie Verstöße gegen geltende Corona-Schutzmaßnahmen geahndet werden. Einen Überblick über die aktuellen Bußgelder für Sachsen-Anhalt finden Sie hier.
Wer gegen geltende Corona-Beschränkungen verstößt, muss auch hier in Sachsen-Anhalt mit zum Teil empfindlichen Bußgeldern rechnen. In den jeweiligen Bundesländern gelten allerdings unterschiedliche Verordnungen.
Auch bei der Höhe der Bußgelder gibt es teilweise große Unterschiede. Die Bundesländer haben unterschiedlich geregelt, für welche Verstöße Bußgelder fällig werden und wie hoch diese sind. Bei den Beträgen handelt es sich zudem um Regelsätze. Über die genaue Höhe wird in den Kommunen entschieden. Zudem sind nicht alle Verstöße explizit in den Bußgeldkatalogen der Länder aufgeführt. Allgemein gilt, dass bei Ordnungswidrigkeiten Bußgelder bis zu 25.000 Euro verhängt werden können.
Hier ein paar wichtige Punkte aus dem Bußgeldkatalog für Sachsen-Anhalt:
| 1.000€ |
| 1.000€ |
| 50€ |
| 250€ |
| 1.000€ |
| 1.000€ |
Durchführung einer Veranstaltung mit Überschreitung der zulässigen Personenzahl
Zutritt zu der Veranstaltung gewährt, ohne dass die Testverpflichtung eingehalten wird
Nichttragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes, ohne dass eine Ausnahme vorliegt
Durchführung einer privaten Feier mit Überschreitung der zulässigen Personenzahl
Gewährung des Zutritts, ohne dass die Testverpflichtung eingehalten wird
Nicht-Sicherstellung der Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln
Bei der Höhe des Bußgeldes wird allerdings noch unterschieden, ob es sich um Privatpersonen/Privatveranstaltung handelt oder um Betriebe oder Veranstalter. Werden Zugangsbeschränkungen nicht kontrolliert, verbotene Freizeiteinrichtungen geöffnet oder Hygiene-Konzepte nicht umgesetzt, drohen den Betreibern deutlich höhere Bußgelder.
Bußgelder bis zu 25.000 Euro - Strafen bis zu zwei Jahren
Bei Wiederholungen oder besonders schwerwiegenden Taten können die Strafen deutlich höher ausfallen. Bei Ordnungswidrigkeiten lässt der gesetzliche Rahmen Bußgelder bis zu 25.000 Euro zu.
Handelt es sich bei den Verstößen um Straftaten, können bis zu 25.000 Euro oder zwei Jahre Gefängnis verhängt werden. Straftaten begeht zum Beispiel, wer Krankheitserreger aufbewahrt oder mit ihnen arbeitet oder sich den Kontakt- oder Versammlungsverboten widersetzt. Wer vorsätzlich jemanden ansteckt, kann sogar mit bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug bestraft werden.