Sachsen-Anhalt
Familienbesuche
Die gute Nachricht: Der Besuch der Familie ist in Sachsen-Anhalt erlaubt, solange die Personen untereinander geradlinig verwandt sind. Hier liegt die Grenze bei fünf Personen. Diese Regelungen gelten auch für Familienangehörige, die in anderen Bundesländern leben.
Privatreisen
Am Dienstag hat Sachsen-Anhalt ein Konzept für die stufenweise Öffnung von gastronomischen und touristischen Einrichtungen veröffentlicht. Das sieht vor, dass ab dem 15. Mai wieder Ferienhäuser und -wohnungen vermietet werden dürfen - zunächst aber nur an Einheimische. Gleiches gilt für Campingplätze, wenn die Urlauber ein Reisemobil oder einen Wohnwagen haben und sich autark versorgen können.
Im nächsten Schritt sollen ab dem 22. Mai Restaurants wieder öffnen können, wenn Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden. Zeitgleich können auch Hotels wieder Touristen empfangen und Bürger aus anderen Bundesländern dürfen wieder nach Sachsen-Anhalt kommen.
Hinweis: Ministerpräsident Haseloff hatte angekündigt, dass Restaurants und Hotel bereits zu Beginn der Pfingstferien am 18. Mai geöffnet werden sollen. Eine endgültige Entscheidung hierzu fällt morgen (12. Mai).
Sachsen
Familienbesuche
Bei unseren Nachbarn sind die Kontaktbeschränkung seit dem 4. Mai etwas gelockert. Seitdem ist es erlaubt, sich mit einer weiteren Person und deren/dessen Partner/in zu treffen. Ab dem 18. Mai entspannt sich die Lage noch mehr: Dann dürfen sich die Angehörigen von zwei Haushalten treffen.
Privatreisen
Hier hat die Landesregierung angekündigt, dass ab dem 15. Mai gastronomische und touristische Einrichtungen wieder öffnen dürfen. Diese Regelung gilt mit einigen Einschränkungen und unter Einhaltung strenger Auflagen, die am Dienstag (12. Mai) im Kabinett beschlossen werden sollen.
Der private Aufenthalt in der eigenen Ferienwohnung, einem Wohnmobil oder Dauercamper sind bereits jetzt schon möglich. Es müssen Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden.
Thüringen
Familienbesuche
Die Landesregierung hat beschlossen, auch hier die Kontaktbeschränkungen zu lockern. Ab dem 13. Mai dürfen sich die Angehörigen von zwei Haushalten - also beispielsweise auch zwei Familien - treffen.
Privatreisen
Die Gastronomie- und Tourismusbranche in Thüringen soll ab dem 15. Mai wieder öffnen. Nach den Plänen der Landesregierung können Gaststätten, Hotels, Campingplätze und Ferienwohnungen zu diesem Zeitpunkt wieder Gäste empfangen. Natürlich gelten auch hier die Hygiene- und Abstandsregeln.
Mecklenburg-Vorpommern
Familienbesuche
Auch in Mecklenburg-Vorpommern ist der Besuch von Verwandten erlaubt. Es ist gestattet, die "Kernfamilie" zu besuchen. Dazu zählen "Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Lebensgefährten, Kinder, Eltern und Großeltern". Besuche dieser Art sind zusammen mit den Personen des eigenen Hausstandes erlaubt. Das gilt auch für Bürger aus anderen Bundesländern.
Privatreisen
Für Urlaubsreisen hat Mecklenburg-Vorpommern ein strenges Konzept erarbeitet, das die schrittweise Öffnung von gastronomischen und touristischen Einrichtungen festlegt. So durfte ab 9. Mai die Gastronomie unter Auflagen öffnen. Ab dem 18. Mai können Hotels, Pensionen, Jugendherbergen, Campingplätze und Ferienhäuser wieder ihre Gäste empfangen, wenn sie ein Schutz- und Hygienekonzept haben. Dies gilt allerdings erstmal nur für Einheimische. Urlauber aus anderen Bundesländern dürfen erst ab dem 25. Mai wieder einreisen und übernachten. Tagestourismus bleibt vorerst verboten.
Brandenburg
Familienbesuche
Hier darf man schon seit dem 9. Mai die Familie besuchen. Laut der neuen Corona-Verordnung dürfen sich die Mitglieder von zwei Hausständen - also beispielsweise auch zwei Familien - treffen. Große Familientreffen und Feiern bleiben aber ausdrücklich untersagt.
Privatreisen
Auch hier plant man eine schrittweise Öffnung der Gastronomie- und Tourismusbranche. So soll zunächst ab dem 15. Mai Dauercamping, Camping in Wohnmobilen und -wagen sowie Übernachtungen in Ferienwohnungen und -häusern wieder möglich sein. Zeitgleich sollen auch Restaurants, Cafés und Kneipen unter Auflagen öffnen können. Der nächste Schritt ist am 25. Mai geplant. Dann sollen alle Anbieter touristischer Übernachtungen - beispielsweise Hotels und Jugendherbergen - wieder Gäste empfangen können. Auch normales Camping soll erlaubt werden. Ebenso werden Reisebusreisen, Stadtrundfahrten, Schiffsasuflüge und ähnliche Angebote wieder möglich sein.
Hinweis:
Auch wenn Besuche erlaubt sind, sollten physische und soziale Kontakte reduziert werden. Wer sich mit anderen Personen trifft, muss den Mindestabstand einhalten. Zum Schutz für Andere empfiehlt sich auch das Tragen eines Mundschutzes.