Berlin | Magdeburg
Spielplätze dürfen wieder öffnen, Kontaktbeschränkung verlängert
Das sind die neue Corona-Beschlüsse von Bund und Ländern.

Die wichtigsten Entscheidungen
Die Kontaktbeschränkung bleibt bis zum 10. Mai bestehen. Das heißt, dass auch weiterhin soziale Kontakte im öffentlichen Raum auf ein Minimum reduziert werden sollen. z.B. das man nur mit einer weiteren Person spazieren gehen darf. Spielplätze dürfen unter Auflagen der Kommunen wieder benutzt werden. Den genauen Zeitpunkt legen die Länder für sich fest. Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Zoos und botanische Gärten dürfen ebenfalls unter Auflagen wieder öffnen.Gottesdienste und Gebetsversammlungen dürfen wieder stattfinden. Großveranstaltungen bleiben bis Ende August verboten.