Landrat appelliert zur Besonnenheit und empfiehlt, auch Veranstaltungen ab 250 Personen möglichst zu meiden
Der Landrat des Burgenlandkreises erlässt heute, am 12. März 2020, eine Allgemeinverfügung, dass öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen sowie sonstige Menschenansammlungen ab 1.000 Personen verboten sind. Für öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen sowie sonstige Menschenansammlungen ab 250 Personen hat er Auflagen ver-hängt. Laut führenden Virologen sind steigende Fallzahlen bei der Erkrankung mit COVID-19 unvermeidlich. Oberste Priorität ist dennoch, die Verbreitung des Corona-Virus zu ver-langsamen, um mögliche Engpässe in der Intensivmedizin zu vermeiden. Risikopatienten sollen auch bei steigenden Fallzahlen die notwendige medizinische Versorgung erhalten. Panische Reaktionen in der Bevölkerung, die zur Überlastung der medizinischen Versorgung führen, müssen vermieden werden.
Seit 9. März gibt es auch in Sachsen-Anhalt bestätigte Fälle, sowie seit 10. März einen Fall im Burgenlandkreis.
Ziel des Verbots der Veranstaltungen ab 1.000 Personen ist es, Infektionsketten zu unter-brechen. Dies entspricht einer Empfehlung des Robert-Koch-Instituts sowie der Bundes- und Landesregierung.
„Ich appelliere an die Bevölkerung des Burgenlandkreises, besonnen auf die Einschränkun-gen des öffentlichen Lebens zu reagieren, um die Schwächsten unserer Gesellschaft zu schützen“, so Landrat Götz Ulrich.