Corona Update

Corona: Das gilt für Ihren Landkreis

Aufgrund hoher Infektionszahlen, gibt es einige Einschränkungen in Sachsen-Anhalt.

covid-19 corona schutz mensch infektion virus mundschutz © pixabay.jpg

In vielen Regionen in Sachsen-Anhalt steigen die Infektionszahlen wieder deutlich an. Daher gibt es derzeit einige Einschränkungen. Ab sofort dürfen die Landkreise und die kreisfreien Städte selbst über ein Bußgeld für Maskenverweigerer entscheiden.
Hier erfahren Sie, was für Ihre Region aktuell gilt:

Allgemeine Informationen zum Thema Corona in Sachsen-Anhalt:

https://ms.sachsen-anhalt.de/themen/gesundheit/aktuell/coronavirus/


Risikogebiete:

Jerichower Land:
Am 21.10.20 wurde der Grenzwert an Neuinfektionen überschritten. Der Jerichower Land wurde als erste Region in Sachsen-Anhalt zum Risikogebiet erklärt. Die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner hatte innerhalb von sieben Tagen einen Wert von 68,89 erreicht. Ab einem Wert von 50 gilt ein Landkreis bundesweit als Risikogebiet. Daher gelten derzeit folgende Regelungen:

  • Private Feiern sind auf 20 Personen begrenzt
  • Bei fachkundiger Organisation ist in geschlossenen Räumen eine Teilnehmerzahl von 100 Personen bzw. unter freiem Himmel 150 Personen zulässig.
  • Keine Maskenpflicht in der Innenstadt, kein Bußgeld
  • Beratungshotline zum Coronavirus: Montag-Donnerstag von 8-16 Uhr, Freitag von 8-12 Uhr, unter 03921/9495353

Weitere Informationen: www.lkjl.de/de/informationen-zum-coronavirus.html


Burgenlandkreis:
Zum zweiten Risikogebiet in Sachsen-Anhalt wurde der Burgenlandkreis am 22.10.20 erklärt. Bereits einen Tag später traten schärfere Regelungen in Kraft.

  • Private Feiern sind auf 15 Personen begrenzt
  • Bei fachkundiger Organisation sind in geschlossenen Räumen 75 Personen zulässig bzw. unter freiem Himmel 150.
  • Für Veranstaltungen von Firmen, Behörden und Vereinen gilt in geschlossenen Räumen eine Begrenzung von 100 Personen bzw. unter freiem Himmel 500
  • Keine Maskenpflicht in der Innenstadt, kein Bußgeld
  • Beratungshotline zum Coronavirus: Montag-Freitag von 8-16 Uhr, Samstag und Sonntag von 13-18 Uhr, unter 03445/731646

Weitere Informationen: www.corona.burgenlandkreis.de


Halle und Magdeburg an der kritischen Grenze

Auch die beiden größten Städte des Landes, Halle und Magdeburg, sind nicht mehr weit entfernt vom kritischen Wert der 50.

Halle:
Für Halle galt der Schwellenwert von 35 Neuinfizierten pro 100.000 Einwohner als Ausgangspunkt für neuere Maßnahme. Dieser wurde überschritten. Daher wurde nun eine Allgemeinverfügung erlassen.

Aktuell gelten folgende Regelungen für die Stadt Halle:

  • Innerhalb des Altstadtrings gilt eine Maskenpflicht. Das gilt auch für die Leipziger Straße und den Bahnhofsvorplatz.
  • Maskenpflicht auch für Restaurants, Hotels, Veranstaltungen. Der Mund-Nasen-Schutz darf nur am Sitzplatz abgenommen werden.
  • 50 Euro Bußgeld für Maskenverweigerer
  • Private Feiern sind auf 15 Personen begrenzt
  • Beratungstelefon: 0345/221-3238 Montag bis Freitag von 7.30 bis 16 Uhr oder E-Mail: corona@halle.de

Weitere Informationen: www.halle.de/de/Verwaltung/Gesundheit/Corona-Virus/Wichtige-Ansprechpartner/index.aspx


Magdeburg:
Auch Magdeburg hat den Wert von 35 bereits überschritten. Anders als in Halle gibt es hier keine Allgemeinverfügung. Folgende Regeln gelten derzeit in Magdeburg:

  • Keine Maskenpflicht in der Innenstadt
  • Es gilt die 7. Eindämmungsverordnung
  • Besuchsverbot von Patienten in der Uniklinik Magdeburg
  • Beratungshotline: 039/540 2000 Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr oder E-Mail: hotline.corona@ga.magdeburg.de




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