Pandemie-Endämmung

Bundesregierung und Länder beschließen weitere Einschränkungen des öffentlichen Lebens

So soll Deutschland der Verbreitung des Virus Herr werden.

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Die Bundesregierung und die Regierungschefs der Bundesländer haben neue Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich angesichts der Corona-Epidemie in Deutschland vereinbart.

Viele Geschäfte sollen schließen

Läden aller Art sollen laut der Vereinbarung erstmal geschlossen bleiben. Davon ausgenommen sind allerdings einige Branchen:

  • Einzelhandel für Lebensmittel, also Supermärkte etc.
  • Wochenmärkte
  • Abhol- und Lieferdienste
  • Getränkemärkte
  • Apotheken
  • Sanitätshäuser
  • Drogerien
  • Tankstellen
  • Banken und Sparkassen
  • Poststellen
  • Frisöre
  • Reinigungen
  • Waschsalons
  • der Zeitungsverkauf
  • Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte,
  • Großhandel.

Die zugelassenen Läden dürfen sogar am Sonntag öffnen. Das entsprechende Verbot wird aufgehoben. Aber: Eine Öffnung dieser genannten Einrichtungen erfolgt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen.

Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen. Alle Einrichtungen des Gesundheitswesen bleiben unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen geöffnet.

Keine Vergnügungs- und Veranstaltungshäuser mehr offen

Für den Publikumsverkehr zu schließen seien

  • Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen
  • Kultureinrichtungen (Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen und ähnliches)
  • Messen, Ausstellungen
  • Kinos
  • Freizeit- und Tierparks
  • Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen)
  • Spezialmärkte
  • Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen
  • Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen
  • der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen
  • Spielplätze

Soziale Kontakte sollen möglichst vermieden werden

Verboten sind außerdem ab sofort

  • Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen
  • Die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen
  • Reisebusreisen
  • Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und Treffen anderer Glaubensgemeinschaften

Besuchsregelungen für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Pflegeheime sollen verschärft werden. Zum Beispiel Besuch einmal am Tag, für eine Stunde, allerdings nicht von Kindern unter 16 Jahren und nicht von Besuchern mit Atemwegsinfektionen. Außerdem wird ein generelles Betretungsverbot für Kinder und Personen, die sich in den letzten 14 Tagen in Risikogebieten im Ausland oder besonders betroffenen Regionen im Inland nach RKI-Klassifizierung aufgehalten haben.

Es soll Auflagen für Mensen, Restaurants und Hotels geben, um das Risiko einer Verbreitung des Corona-Virus zu minimieren, etwa durch Abstandsregelung für die Tische, die Limitierung der Besucherzahl, Hygienemaßnahmen und -hinweise. Übernachtungsangebote im Inland sollen nur zu notwendigen und ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden. Restaurants und Gaststätten sollen generell frühestens ab 6 Uhr zu öffnen und spätestens ab 18 Uhr zu schließen seien.

Deutschland macht die Grenzen dicht

"Es müssen auch Reisebewegungen eingeschränkt werden." - sagt Horst Seehofer (CSU).
Bereits seit Montagmorgen sind Deutschlands Grenzen zu Österreich, der Schweiz, Frankreich, Luxemburg und Dänemark weitgehend geschlossen. Die Grenzschließungen richten sich laut Innenministerium nach den vom Robert Koch-Institut ausgewiesenen Risikogebieten. Ausnahmen gibt es für den Warenverkehr und Pendler. Deutsche Staatsangehörige haben selbstverständlich das Recht, wieder in ihr Heimatland einzureisen. Das Gleiche gilt auch für Ausländer mit Aufenthaltsberechtigung und Wohnsitz in Deutschland.

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