Die Auswirkungen der Corona-Infektionen bringt Selbstständige und Kleinunternehmer zunehmend in Schwierigkeiten.
Die AOK Sachsen-Anhalt bietet ihnen daher das Aussetzen der Sozialversicherungsbeiträge an. Anträge können ab sofort gestellt werden.
Schwierige Zeiten: Aufträge und Umsätze brechen weg, Lieferketten werden unterbrochen oder für die Beschäftigten muss Kurzarbeit beantragt werden. Doch gleichzeitig müssen Sozialversicherungsbeiträge pünktlich entrichtet werden. „In diesen schweren Zeiten lassen wir die Unternehmer und Selbstständigen nicht allein. Wir wollen ihnen mehr Spielraum bieten und ermöglichen ihnen ab sofort das Stunden der Beiträge“, sagt Anna Mahler, Pressesprecherin der AOK Sachsen-Anhalt.
Soforthilfe bei wirtschaftlicher Notlage
Die Soforthilfe richtet sich an Unternehmen, denen wegen der Corona-Pandemie eine wirtschaftliche Notlage droht und die ihre Sozialversicherungsbeiträge für den aktuellen Beitragszeitraum nicht innerhalb der normalen Fristen zahlen können. Das Angebot für das Aussetzen der Beiträge gilt zunächst nur für März und April 2020 und wird bis zum Fälligkeitstag für die Beiträge des Monats Mai 2020 gewährt.
- Sicherheitsleistung bedarf es hierfür nicht
- keine Stundungszinsen, Säumniszuschläge und Mahngebühren
- AOK Sachsen-Anhalt verzichtet in dieser Zeit auf Vollstreckungsmaßnahmen
Ab sofort können Anträge täglich rund um die Uhr gestellt werden:
- entweder über das Servicetelefon 0800 226 57 26
- oder formlos per Mail an service@san.aok.de
Regelungen für zukünftige Beiträge
Außerdem hat die AOK Sachsen-Anhalt eine Regelung für die künftige Beitragsfestsetzung für Selbstständige getroffen. „Das soll Unternehmen und Selbstständige finanziell entlasten. Die Versicherten stellen auch dafür einen formlosen Antrag an die AOK. Darin sollten sie konkret begründen, wodurch es zu Einbußen kommt und wie hoch sie den aktuellen Gewinn derzeit einschätzen“, rät Anna Mahler.
Die vorübergehende Beitragsfestsetzung kann dann maximal bis zur gesetzlichen Mindeststufe erfolgen. Jeder Einzelfall werde individuell bewertet.
Weitere Informationen erhalten Arbeitgeber und Selbständige im Internet auf:
www.aok.de/Arbeitgeber/Sachsen-Anhalt/