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Kopfverstauchung

Der etwas andere Podcast über Panikattacken und Depressionen.

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Hallo, ich bin Jenny!

Zur aktuellen Folge: Hilfe bei häuslicher Gewalt

"Gewalt gegen Frauen"
08000 116 016
Bundeweites Beratungsangebot für Frauen, die Gewalt erfahren. Auch Angehörige, Freundinnen und Freunde sowie Fachkräfte werden anonym, kostenfrei 24/7 beraten.
https://www.hilfetelefon.de/das-hilfetelefon/beratung.html

"Weisser Ring"
Kostenfreie Hotline für Opfer von Gewalt
116006
Jeden Tag von 7 Uhr bis 22 Uhr
Darüber hinaus bietet der "Weisse Ring" eine Reihe von Hilfsangeboten, die sich an Opfer häuslicher Gewalt richten.
https://weisser-ring.de/hilfe-fuer-opfer/onlineberatung

Frauenhauskoordinierung
info@frauenhauskoordinierung.de

Notfälle
Rufen Sie die Polizei unter der Telefonnummer 110.

Leitfaden für den Notruf:

  • Wer gefährdet Sie?
  • Sind Sie verletzt?
  • Droht Ihnen weitere Gewalt?
  • Werden Waffen eingesetzt?

Bringen Sie sich in Sicherheit, bis die Polizei kommt, und sagen Sie, wo Sie erreichbar sind. Wenn die Beamten vor Ort sind, haben Sie die Möglichkeit, mit Ihren Kindern unter Polizeischutz den Tatort zu verlassen und getrennt vom Gewalttäter Ihre Situation zu erläutern.

Schildern Sie der Polizei ausführlich, was vorgefallen ist, damit entsprechende Maßnahmen zu Ihrem Schutz und zur Verfolgung des Straftäters eingeleitet werden können. Berichten Sie über Verletzungen, auch die nicht sichtbaren. Übergeben Sie der Polizei das Tatwerkzeug.

Die Polizei hat Außerdem die Möglichkeit, dem Täter einen Platzverweis zu erteilen oder ihn in Gewahrsam zu nehmen, wenn die Gefährdung noch andauert oder nicht anders abgewendet werden kann. Bitten Sie die Beamten, Sie zu informieren, wenn der Täter entlassen wird. Sie haben die Möglichkeit, eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten, meist ist dazu ein Strafantrag erforderlich. Ein Strafantrag verdeutlicht Ihr persönliches Interesse an einer Strafverfolgung.

Lassen Sie sich Ihre Verletzungen attestieren. Ein Attest ist als Beweismittel für das Ermittlungsverfahren notwendig. Hierzu können Sie eine Gewaltopferambulanz aufsuchen.
https://www.dgrm.de/arbeitsgemeinschaften/klinische-rechtsmedizin/untersuchungsstellen/


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