Teilnahmebedingungen für die Gewinnspielreihe "Sachsen-Anhalt-Reporter sehen und tanken gehen"
Zur Steigerung der Attraktivität seines Radioprogramms Radio Brocken sowie der programmbegleitenden Angebote, insbesondere der Internetpräsentation www.RadioBrocken.de, der Radio Brocken App und der Social Media- Präsenzen führt der Veranstalter die Gewinnspielreihe „Sachsen- Anhalt- Reporter sehen und tanken gehen“ durch. Mit seiner Teilnahme erklärt sich der Teilnehmer mit nachfolgenden Teilnahmebedingungen einverstanden.
1. Veranstalter
Veranstalter ist die Funkhaus Halle GmbH & Co. KG, vertreten durch die Funkhaus Halle Komplementär GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, Große Ulrichstraße 60 D, 06108 Halle (Saale).
2. Bekanntgaben
Soweit nach diesen Teilnahmebedingungen etwas bekannt gegeben wird, erfolgt dies durch Moderatoren oder sonstige Sprecher im Radioprogramm Radio Brocken und auf der Internetpräsentation www.RadioBrocken.de. Im Zweifel und bei Widersprüchen sind die Angaben auf der Internetpräsentation maßgeblich.
3. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt ist jede volljährige natürliche Person, soweit sie nicht geschäftsunfähig ist. Minderjährigen ist die Teilnahme nicht gestattet. Mitarbeiter des Veranstalters oder mit ihm verbundener Unternehmen sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ebenfalls ausgeschlossen.
4. Anmeldung zur Teilnahme
Die Sachsen- Anhalt- Reporter sind mit zwei Reportermobilen in Sachsen- Anhalt unterwegs:
a) Entdecken Teilnahmeberechtigte ein Reportermobil und fertigen ein Foto von ihm an, können sie sich von Montag, 17.02.2020, 06:00 Uhr bis Donnerstag, 27.02.2020, 18:00 Uhr zur Teilnahme an der Gewinnspielreihe anmelden, indem sie in die vorgesehenen Textfelder des Anmeldeformulars auf der Internetpräsentation www.RadioBrocken.de oder in der Radio Brocken App
a) ihren Namen und Vornamen,
b) ihre Anschrift,
c) ihr Alter,
d) eine Telefonnummer,
e) Datum (Tag/Monat/Jahr) und Standort des Reportermobils (Ort/Straße) bei der Anfertigung des Fotos eintragen,
f) das Foto hochladen (Upload),
g) dem Veranstalter unter der Versicherung, über die hierzu erforderlichen Rechte am Foto (Urheberrecht) zu verfügen, ein einfaches Nutzungsrecht zur Veröffentlichung sowie das Recht zur Bearbeitung des Fotos, insbesondere zur Verpixelung von Personen sowie zur Verbesserung der Darstellung, einräumen. Damit stellen sie den Veranstalter von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung von Rechten infolge der Veröffentlichung des Fotos hergeleitet werden,
h) dem Veranstalter die telefonische Kontaktaufnahme im Zusammenhang mit der Gewinnspielreihe erlauben,
i) diesen Teilnahmebedingungen zustimmen,
j) die Kenntnisnahme von den Hinweisen zum Datenschutz bestätigen sowie
k) diese Daten an den Veranstalter übermitteln (= Teilnehmer).
b) Der Veranstalter behält sich vor, in der Zeit vom 17.02.2020 bis 28.02.2020 Teilnehmer im Radioprogramm Radio Brocken vorzustellen und sie zu diesem Zweck unter der mitgeteilten Telefonnummer anzurufen. Der Veranstalter kann auch hochgeladene Fotos auswählen und in den programmbegleitenden Angeboten, insbesondere der Internetpräsentation www.RadioBrocken.de, der Radio Brocken App und den Social Media- Präsenzen unter dem Vornamen und dem Wohnort des Teilnehmers, der das Foto übermittelte, öffentlich zugänglich machen. Hierdurch wird kein Gewinnanspruch begründet.
5. Ablauf der Gewinnspielreihe
Die Gewinnspielreihe besteht aus mehreren, zeitlich aufeinanderfolgenden Gewinnspielen. Im Zeitraum von Montag, 17.02.2020 bis Freitag, 28.02.2020 findet montags bis freitags, jedoch nicht an gesetzlichen Feiertagen in Sachsen- Anhalt, täglich ein Gewinnspiel statt.
a) Ermittlung des Gewinners aus den angemeldeten Teilnehmern
(1) Zu Beginn eines Gewinnspiels wählt ein Mitarbeiter des Veranstalters aus allen bis zu diesem Zeitpunkt eingegangenen Anmeldungen nach dem Zufallsprinzip (= Losverfahren) einen Teilnehmer aus. Enthält die Anmeldung dieses Teilnehmers ein Foto von einem Reportermobil und befand sich dieses Reportermobil zu dem vom Teilnehmer angegebenen Zeitpunkt am angegebenen Ort, werden Name und Wohnort des Teilnehmers
zwischen 15:00 Uhr und 16:00 Uhr vom Moderator im Radioprogramm Radio Brocken
ausgerufen.
(2) Ab der erstmaligen Bekanntgabe vorgenannter Informationen im Radioprogramm Radio Brocken kann sich der ausgerufene Teilnehmer bis zum Ablauf der vier unmittelbar nachfolgenden Musiktitel, im Fall von Programmunterbrechungen innerhalb der auf die Bekanntgabe folgenden fünfzehn Minuten (= Gewinnfrist) telefonisch beim Veranstalter melden unter der Gewinnhotline:
0345 20 44 300
Die Kosten eines Anrufs bestimmen sich nach dem Standort und dem Telefontarif des Teilnehmers (Basistarif für Orts-/Ferngespräch).
(3) Aus rechtlichen Gründen und zur (gegebenenfalls erneuten) Veröffentlichung werden Telefongespräche aufgezeichnet. Mit dem Ablauf der gesetzlichen Aufzeichnungspflicht in § 25 Abs. 1 Mediengesetz des Landes Sachsen- Anhalt werden die Aufzeichnungen gelöscht. Der Aufzeichnung kann widersprochen werden mit der Folge, dass der Veranstalter die Telefonverbindung unter Ausschluss des Anrufers trennt.
(4) Meldet sich der ausgerufene Teilnehmer innerhalb der Gewinnfrist telefonisch unter der Gewinnhotline beim Veranstalter und vermag er sich gegenüber dem Moderator im Radioprogramm Radio Brocken zu identifizieren, gewinnt er (= Gewinner). Das Gewinnspiel ist beendet. Der Veranstalter behält sich aus technischen und redaktionellen Gründen eine zeitversetzte Veröffentlichung von Telefonaten vor.
(5) Wird die Telefonverbindung vor der Identifizierung des Anrufers getrennt, wird der Veranstalter – soweit kein Fall von Ziffer 5 a) (3) Satz 3 vorliegt – unabhängig vom Ablauf der Gewinnfrist einen eventuellen weiteren, in zeitlichem Zusammenhang eingehenden Anruf entgegennehmen. Ziffer 5 a) (4) gilt entsprechend.
(6) Geht innerhalb der Gewinnfrist kein Anruf auf der Gewinnhotline ein, kann sich kein Anrufer als ausgerufener Teilnehmer identifizieren oder erfolgt ein Ausschluss des ausgerufenen Teilnehmers gemäß Ziffer 5 a) (3) Satz 3 oder Ziffer 7, erlischt die Gewinnchance des ausgerufenen Teilnehmers. Die Ermittlung des Gewinners erfolgt nunmehr nach Ziffer 5 b).
Der Veranstalter weist darauf hin, dass unter der Gewinnhotline gleichzeitig nicht mehr als ein Anruf angenommen werden kann. Die Gewinnchance des ausgerufenen Teilnehmers erlischt auch dann, wenn er zwar innerhalb der Gewinnfrist auf der Gewinnhotline angerufen hat, sein Anruf wegen Anrufen von sonstigen Personen auf der Gewinnhotline aber nicht innerhalb der Gewinnfrist angenommen werden konnte. Der Veranstalter wird Anrufe auf der Gewinnhotline, die nicht vom ausgerufenen Teilnehmer stammen, sobald dies erkennbar ist, unverzüglich beenden. Ein erfolglos ausgerufener Teilnehmer kann weiteren Gewinnspielen erneut vom Veranstalter nach Ziffer 5 a) (1) ausgelost werden.
b) Ermittlung des Gewinners aus allen Teilnahmeberechtigten
(1) Wird in einem Gewinnspiel kein Gewinner nach Ziffer 5 a) ermittelt, fordert der Moderator im Radioprogramm Radio Brocken alle Teilnahmeberechtigten auf, zur Teilnahme an diesem Gewinnspiel jetzt unter der Gewinnhotline:
0345 20 44 300
beim Veranstalter anzurufen. Die Kosten eines Anrufs bestimmen sich nach dem Standort und dem Telefontarif des Teilnehmers (Basistarif für Orts-/Ferngespräch).
(2) Aus allen nachfolgend auf der Gewinnhotline eingehenden Anrufen (= Teilnehmer) wählt ein Mitarbeiter des Veranstalters nach dem Zufallsprinzip mindestens einen bis maximal drei Anrufe aus und nimmt sie an. Von diesen Teilnehmern protokolliert er Name, Vorname, Alter, Anschrift und Telefonnummer und prüft die ernsthafte Teilnahmeabsicht. Sodann wird ihnen eine von drei Telefonleitungen zum Moderator ins Radio Brocken Sendestudio zugeteilt. Diese Zuteilung einer Telefonleitung begründet noch keinen Gewinnanspruch.
Gibt ein Teilnehmer seinen Namen, seinen Vornamen, sein Alter, seine Anschrift oder Telefonnummer nicht an oder stellt sich eine fehlende Teilnahmeabsicht heraus, werden das Telefonat vom Veranstalter beendet (= Ausschluss des Teilnehmers) und ein weiterer Anruf angenommen.
Sobald entweder drei Telefonleitungen belegt sind oder zwar nur ein bis zwei Telefonleitungen belegt sind, der Veranstalter aber keine weiteren Telefonleitungen mehr zuteilen wird, spätestens jedoch zehn Minuten nach der Aufforderung gemäß Ziffer 5 b) (1), wird die Gewinnhotline geschlossen.
(3) Der Moderator im Radio Brocken Sendestudio wählt nach dem Zufallsprinzip eine der Telefonleitungen aus, denen ein Teilnehmer zugeteilt ist und übernimmt den Anruf. Der Teilnehmer, der sich in dieser Telefonleitung befindet, gewinnt (= Gewinner). Ziffer 5 a) (3) gilt im Fall der Übernahme des Telefonates durch den Moderator entsprechend. Die Telefonverbindungen der Teilnehmer in den anderen Telefonleitungen werden getrennt. Das Gewinnspiel ist beendet. Der Veranstalter behält sich aus technischen oder programmlichen Gründen eine zeitversetzte Veröffentlichung des Telefonats mit dem Gewinner vor.
Wurde die Telefonverbindung eines Teilnehmers nach der Mitteilung der Angaben nach Ziffer 5 b) (2) Satz 2, aber vor der Auswahlentscheidung des Moderators getrennt, ohne dass ein Fall von Ziffer 5 b) (2) Satz 5 oder Ziffer 5 b) (3) Satz 3 i. V. m. Ziffer 5 a) (3) vorliegt, wird der Veranstalter unverzüglich einen Rückruf unter der von diesem Teilnehmer mitgeteilten Telefonnummer versuchen. Gelingt dieser Rückruf, wird weiter nach Ziffer 5 b) (3) Satz 1 verfahren. Anderenfalls erfolgt die Auswahl unter den verbliebenen Teilnehmern.
6. Gewinn
Jeder Gewinner erhält vom Veranstalter
€ 100,00 (in Worten: einhundert Euro) zum Tanken.
Der Gewinn wird dem Gewinner in voller Höhe, nach Wahl des Veranstalters entweder in bar, als Verrechnungsscheck oder als Banküberweisung übergeben. An Minderjährige wird kein Gewinn ausgeschüttet. Der Veranstalter ist berechtigt, die Identität des Gewinners, z. B. durch Einsichtnahme in den Personalausweis oder Reisepass, vor der Übergabe des Gewinns zu überprüfen.
7. Ausschluss von Teilnehmern
Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer – auch nach Ende der Gewinnspielreihe nachträglich – bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, (versuchter) Beeinflussung gleich welcher Art und welchen Umfangs (Manipulation) sowie offenkundigem Fehlen einer ernsthaften Teilnahmeabsicht auszuschließen. Unvollständige Angaben oder Falschangaben über die Teilnahmeberechtigung, Name, Vorname, Alter, Anschrift oder Telefonnummer sowie Fälle von Ziffer 5 a) (3) Satz 3, Ziffer 5 b) (2) Satz 5 und Ziffer 5 b) (3) Satz 3 berechtigen den Veranstalter als Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen grundsätzlich zum Ausschluss des Teilnehmers. Mit dem Ausschluss erlischt ein gegebenenfalls entstandener Anspruch auf den Gewinn. Er ist zurück zu gewähren.
8. Veröffentlichung von Teilnehmerdaten
Der Teilnehmer ist mit einer Nutzung seines Namens, seines Wohnortes und in Verbindung mit der Gewinnspielreihe stehender Bild- und Tondokumente zur Umsetzung der Gewinnspielreihe sowie zu Eigenwerbezwecken des Veranstalters in Bezug auf die Gewinnspielreihe einverstanden. Der Teilnehmer erklärt außerdem sein Einverständnis, dass sein Name und sein Wohnort im Radioprogramm Radio Brocken genannt werden sowie sein Name, sein Wohnort, das eingesandte Foto und gegebenenfalls angefertigte Fotos mit seinem Bildnis – auch als Bewegtbild (Video) – im Zusammenhang mit der Gewinnspielreihe in den programmbegleitenden Angeboten des Veranstalters, insbesondere auf der Internetpräsentation www.RadioBrocken.de, der Radio Brocken App und den Social- Media- Präsenzen veröffentlicht werden. Die Verwendung erfolgt ausschließlich zum Zweck der Berichterstattung über die Gewinnspielreihe sowie zur Information über die Unternehmensaktivitäten des Veranstalters, soweit sich die Information auf diese Gewinnspielreihe bezieht. Hierauf sowie auf der Informationsfreiheit der Adressaten begründet sich das berechtigte Interesse des Veranstalters gemäß Art. 6 Absatz 1 Buchst. f DSGVO.
9. Datenschutz
Der Veranstalter nimmt den Datenschutz sehr ernst und behandelt die personenbezogenen Daten des Teilnehmers unter sorgfältiger Beachtung der gesetzlichen Vorschriften. Der Veranstalter erhebt und verarbeitet die nach den Ziffern 4 und 5 übermittelten Daten des Teilnehmers nur, soweit sie für die Durchführung und ordnungsgemäße Abwicklung der Gewinnspielreihe erforderlich sind. Insoweit bildet Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO die Rechtsgrundlage der Verarbeitung.
Die Informationen zum Datenschutz und zu den damit verbundenen Rechten des Teilnehmers auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch, Widerruf und Datenübertragbarkeit
https://www.radiobrocken.de/informationen/Datenschutz-id300635.html
hinsichtlich seiner gemäß den Ziffern 4, 5 und Ziffer 8 dieser Teilnahmebedingungen verarbeiteten personenbezogenen Daten sind Bestandteil dieser Teilnahmebedingungen und werden von dem Teilnehmer hiermit zur Kenntnis genommen.
10. Haftungsbeschränkung
Jegliche Haftung des Veranstalters wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Das gilt insbesondere für Ausfälle jedweder Art (z. B. Abbruch von Telefongesprächen, Datenverlust), die durch technische Störungen verursacht werden oder durch Dritte bedingt sind, sowie für sonstige Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit der Übermittlung und/oder Verarbeitung von Informationen, z. B. wenn Dateneingaben nicht dem vom Veranstalter oder Teilnehmer verwendeten System entsprechen, nicht akzeptiert und/oder angenommen werden. Von diesem Haftungsausschluss sind Verletzungen des Lebens, des Körpers und der Gesundheit ausgenommen. Ansprüche auf Schadenersatz oder Entschädigung aufgrund von Verstößen gegen Bestimmungen des Datenschutzes bleiben von vorstehenden Einschränkungen ebenfalls unberührt.
11. Abbruch der Gewinnspielreihe
Der Veranstalter behält sich vor, die Gewinnspielreihe abzubrechen, insbesondere bei höherer Gewalt, Fehlern der Soft- und/oder Hardware und/oder aus sonstigen technischen und/oder rechtlichen Gründen, welche die Verwaltung, die Sicherheit, die Integrität und/oder die reguläre oder ordnungsgemäße Durchführung der Gewinnspielreihe beeinflussen. Bereits entstandene Ansprüche werden hierdurch nicht berührt. Im Übrigen sind für diesen Fall gegenseitige Erfüllungs- und Ersatzansprüche ausgeschlossen. Der Abbruch der Gewinnspielreihe wird vom Veranstalter auf der Internetpräsentation www.RadioBrocken.de bekanntgegeben.
12. Ausschluss des Rechtswegs
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.