Teilnahmebedingungen für die Gewinnspielreihe "Der Radio Brocken Weihnachtseinkauf mit EDEKA"

Zur Steigerung der Attraktivität seines Radioprogramms Radio Brocken sowie der programmbegleitenden Angebote, insbesondere der Internetpräsentation www.RadioBrocken.de, der Radio Brocken App und der Social Media- Präsenzen führt der Veranstalter die Gewinnspielreihe „Der Radio Brocken Weihnachtseinkauf mit EDEKA" durch. Mit seiner Teilnahme erklärt sich der Teilnehmer mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden:


1. Veranstalter

Veranstalter ist die Funkhaus Halle GmbH & Co. KG, vertreten durch die Funkhaus Halle Komplementär GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, Große Ulrichstraße 60 D, 06108 Halle (Saale).


2. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt ist jede volljährige natürliche Person, soweit sie nicht geschäftsunfähig ist. Minderjährigen ist die Teilnahme nicht gestattet. Mitarbeiter des Veranstalters, leitende Mitarbeiter der EDEKA ZENTRALE AG & Co. KG sowie der Betreiber von EDEKA- Märkten und E- Centern in Sachsen- Anhalt oder mit ihnen verbundener Unternehmen sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ebenfalls ausgeschlossen.


3. Ablauf (Spielregeln)

Die Gewinnspielreihe besteht aus zehn zeitlich aufeinanderfolgenden Gewinnspielen. Von Montag, 07.12.2020 bis Freitag, 18.12.2020 findet montags bis freitags zwischen 10:00 Uhr und 14:00 Uhr täglich ein Gewinnspiel statt.


a) Beginn eines Gewinnspiels

Ein Gewinnspiel beginnt, indem alle Teilnahmeberechtigten im Radioprogramm Radio Brocken durch den Moderator oder einen vorproduzierten Gewinnspielaufruf aufgefordert werden, zur Teilnahme an einem Gewinnspiel jetzt unter der Gewinnhotline

0345 20 44 300

beim Veranstalter anzurufen (= Teilnehmer). Die Kosten eines Anrufs bestimmen sich nach dem Standort und dem Telefontarif des Teilnehmers (Basistarif für Orts-/Ferngespräch). Ein Teilnahmeentgelt wird nicht erhoben.

Ein Gewinnspielaufruf liegt nicht vor, wenn im Radioprogramm Radio Brocken zur Bewerbung auf diese Gewinnspielreihe, ihren Ablauf und die ausgelobten Preise lediglich hingewiesen wird.


b) Zuordnung von Telefonleitungen

Aus allen auf der Gewinnhotline nachfolgend eingehenden Anrufen wählt der Veranstalter nach dem Zufallsprinzip mindestens einen bis maximal vier Anrufe aus. Von diesen Teilnehmern nimmt ein Mitarbeiter des Veranstalters Name, Vorname, Alter, Anschrift und Telefonnummer auf und prüft die ernsthafte Teilnahmeabsicht.

Gibt ein Teilnehmer seinen Namen, seinen Vornamen, sein Alter, seine Anschrift oder seine Telefonnummer nicht an oder stellt sich eine fehlende Teilnahmeabsicht heraus, wird das Telefonat vom Veranstalter beendet (= Ausschluss des Teilnehmers) und ein weiterer Anruf entgegengenommen. Anderenfalls wird dem Teilnehmer eine von vier Telefonleitungen ins Sendestudio zugeteilt. Diese Zuteilung einer Telefonleitung begründet noch keinen Gewinnanspruch.

Sobald entweder vier Telefonleitungen belegt sind oder zwar nur ein bis drei Telefonleitungen belegt sind, der Veranstalter aber keine weiteren Telefonleitungen mehr zuteilen wird, spätestens jedoch fünfzehn Minuten nach der Eröffnung des Gewinnspiels, wird die Gewinnhotline geschlossen.


c) Auswahl einer Telefonleitung

Der Moderator im Radioprogramm Radio Brocken wählt sodann nach dem Zufallsprinzip eine der Telefonleitungen aus, denen ein Teilnehmer zugeteilt ist und nimmt den Anruf entgegen. Der Teilnehmer, der sich in dieser Telefonleitung befindet, gewinnt (= Gewinner). Die Telefonverbindungen der Teilnehmer in den anderen Telefonleitungen werden getrennt. Das Gewinnspiel ist beendet. Der Veranstalter behält sich aus technischen oder programmlichen Gründen eine zeitversetzte Veröffentlichung des Telefonats mit dem Gewinner vor.

Wird die Telefonverbindung eines Teilnehmers nach der Mitteilung der Angaben nach Ziffer 3 b) Satz 2, aber vor der Auswahlentscheidung des Moderators getrennt, wird der Veranstalter unverzüglich einen Rückruf unter der von diesem Teilnehmer mitgeteilten Telefonnummer versuchen. Gelingt dieser Rückruf, wird weiter nach Ziffer 3 c) Satz 1 verfahren. Anderenfalls erfolgt die Auswahl unter den verbliebenen Teilnehmern.


d) Aufzeichnung von Telefongesprächen

Aus rechtlichen Gründen und zur (gegebenenfalls erneuten) Veröffentlichung werden Telefongespräche aufgezeichnet, sobald eine Entgegennahme der Telefonleitung durch den Moderator im Radioprogramm Radio Brocken erfolgt. Mit dem Ablauf der gesetzlichen Aufzeichnungspflicht in § 25 Mediengesetz des Landes Sachsen- Anhalt werden die Aufzeichnungen gelöscht. Der Teilnehmer kann der Aufzeichnung widersprechen. In diesem Fall wird der Veranstalter die Telefonverbindung unter Ausschluss des Teilnehmers trennen. Ziffer 3 c) Satz 6 findet keine Anwendung.


4. Ausgelobter Preis (Gewinn)

Für jeden Gewinner wird ausgelobt:

100 Euro Einkaufsgutschein

(in Worten: Einhundert Euro),

einzulösen in allen EDEKA- Märkten und E- Centern in Sachsen- Anhalt. An Minderjährige wird kein Gewinn ausgeschüttet. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.

Der Einkaufsgutschein wird auf dem Postweg an die vom Gewinner mitgeteilte Anschrift versandt. Der Veranstalter kann die Identität des Gewinners, z. B. durch Einsichtnahme in den Personalausweis oder Reisepass vor der Übergabe des Einkaufsgutscheins überprüfen.


5. Ausschluss von Teilnehmern

Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer – auch nach Ende der Gewinnspielreihe nachträglich – bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, (versuchter) Beeinflussung gleich welcher Art und welchen Umfangs (Manipulation) sowie offenkundigem Fehlen einer ernsthaften Teilnahmeabsicht auszuschließen. Unvollständige Angaben oder Falschangaben über die Teilnahmeberechtigung, Name, Vorname, Alter, Anschrift oder Telefonnummer sowie Fälle von Ziffer 3 b) Satz 3 und d) Satz 3 bedeuten stets einen Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen. Mit dem Ausschluss erlischt ein gegebenenfalls entstandener Anspruch auf den Gewinn. Er ist zurück zu gewähren.


6. Veröffentlichung von Teilnehmerdaten

Der Teilnehmer ist mit einer Nutzung seines Namens und in Verbindung mit der Gewinnspielreihe stehender Tondokumente zur Umsetzung der Gewinnspielreihe sowie zu Eigenwerbezwecken des Veranstalters in Bezug auf die Gewinnspielreihe einverstanden. Für den Gewinnfall erklärt der Teilnehmer außerdem sein Einverständnis, dass sein Name im Radioprogramm Radio Brocken genannt wird sowie sein Name und gegebenenfalls bei der Gewinnübergabe angefertigte Fotos mit seinem Bildnis – auch als Bewegtbild (Video) – im Zusammenhang mit der Gewinnspielreihe auf den programmbegleitenden Angeboten des Veranstalters, insbesondere der Internetpräsentation www.RadioBrocken.de, der Radio Brocken App und den Social Media- Präsenzen veröffentlicht werden. Die Verwendung erfolgt ausschließlich zum Zweck der Berichterstattung über die Gewinnspielreihe sowie zur Information über die Unternehmensaktivitäten des Veranstalters, soweit sich die Information auf diese Gewinnspielreihe bezieht. Hierauf sowie auf der Informationsfreiheit der Adressaten begründet sich das berechtigte Interesse des Veranstalters gemäß Art. 6 Absatz 1 Buchst. f DSGVO.


7. Datenschutz

Der Veranstalter nimmt den Datenschutz sehr ernst und behandelt die personenbezogenen Daten des Teilnehmers unter sorgfältiger Beachtung der gesetzlichen Vorschriften. Der Veranstalter erhebt und verarbeitet die nach Ziffer 3 übermittelten Daten des Teilnehmers nur, soweit sie für die Durchführung und ordnungsgemäße Abwicklung der Gewinnspielreihe erforderlich sind. Insoweit bildet Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO die Rechtsgrundlage der Verarbeitung.

Die Informationen zum Datenschutz und zu den damit verbundenen Rechten des Teilnehmers auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch, Widerruf und Datenübertragbarkeit hinsichtlich seiner gemäß den Ziffer 3 und Ziffer 6 dieser Teilnahmebedingungen verarbeiteten personenbezogenen Daten (hier: https://www.radiobrocken.de/datenschutz) sind Bestandteil dieser Teilnahmebedingungen und werden von dem Teilnehmer hiermit zur Kenntnis genommen.


8. Haftungsbeschränkung

Jegliche Haftung des Veranstalters wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Das gilt insbesondere für Ausfälle jedweder Art (z. B. Abbruch von Telefongesprächen, Datenverlust), die durch technische Störungen verursacht werden oder durch Dritte bedingt sind, sowie für sonstige Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit der Übermittlung und/oder Verarbeitung von Informationen. Von diesem Haftungsausschluss sind Verletzungen des Lebens, des Körpers und der Gesundheit ausgenommen.


9. Abbruch der Gewinnspielreihe

Der Veranstalter behält sich vor, die Gewinnspielreihe abzubrechen, insbesondere bei höherer Gewalt, Fehlern der Soft- und/oder Hardware und/oder aus sonstigen technischen und/oder rechtlichen Gründen, welche die Verwaltung, die Sicherheit, die Integrität und/oder die ordnungsgemäße Durchführung der Gewinnspielreihe beeinflussen. Bereits entstandene Ansprüche werden hierdurch nicht berührt. Im Übrigen sind für diesen Fall gegenseitige Erfüllungs- und Ersatzansprüche ausgeschlossen. Der Abbruch der Gewinnspielreihe wird vom Veranstalter auf der Internetpräsentation www.RadioBrocken.de bekanntgegeben.


10. Ausschluss des Rechtsweges

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

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